1. Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester
Bestandteil für alle Verträge, die Rhein-Main Marketing, Internet Solutions,
inh. Frank Holtzwart, Hensbachstr.5b, 63743 Aschaffenbrug (im folgenden auch RMM genannt) mit ihren Kunden im
kaufmännischen Geschäftsverkehr schließt. Sämtliche Leistungen von RMM erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende
oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von
RMM ausdrücklich angenommen werden. Eine vorbehaltlose Vertragserfüllung ohne
Hinweis stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden
dar.
(2)
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann RMM
jederzeit vornehmen. Sie sind dem Kunden schriftlich oder per E-Mail
mitzuteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb
von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden ist gleichbedeutend
mit der Kündigung des Vertrages für den jeweils nächstmöglichen Kündigungstermin.
(3)
Vertragsgrundlagen sind bei Internet-Domains die
Registrierungsbedingungen der einzelnen zuständigen Vergabestellen/Registries
(z.B. DeNIC eG bei .de-Domains -> www.denic.de). Der Kunde bestätigt mit
seiner Bestellung, sich mit den genannten Vergaberichtlinien vertraut gemacht
und diese akzeptiert zu haben. Ferner erklärt der Kunde sein Einverständnis,
sich selbständig über die Änderungen der jeweiligen Richtlinien zu informieren.
RMM ist nicht verpflichtet, diese Informationen nach Vertragsschluss
bereitzustellen.
Ein Auftrag zur Registrierung kann unaufgefordert
abgelehnt werden, falls er den Eindruck erweckt, gegen gesetzliche
Bestimmungen, Registrierungsbedingungen der zuständigen Vergabestelle bzw. der
Registry oder berechtigte Interessen von RMM zu verstoßen sowie wenn notwendige
Daten für die Registrierung seitens des Kunden nicht geliefert werden. Dem
Kunden erwachsen aus einer solchen Zurückweisung grundsätzlich keine Ansprüche.
RMM gibt im Zuge der Registrierungen Daten des Kunden,
die für die Registrierung relevant sind, an die Vergabestellen weiter. Der
Kunde erklärt sich bei Vertragsschluss mit diesem notwendigen Verfahren
einverstenden.
Der Kunde ersetzt RMM alle Schäden und stellt RMM von
allen Ansprüchen und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen
können, dass die genannten Regelungen nicht eingehalten werden oder der Kunde
seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dies gilt auch für Ansprüche, die der
Endkunde selbst aus diesem Grund gegen RMM erhebt.
(4)
Diese AGBs sind im Internet unter
www.rhein-main-marketing.de/agb.html abrufbar.
(5)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.
2. Pflichten von RMM / Leistungsänderungen
(1)
RMM erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der
derzeitgen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die
Nutzung des Internets. RMM ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten
des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei
unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet. Des weiteren
erbringt RMM alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und auf der
Grundlage des Angebotes/der jeweils gültigen Preisliste und
Leistungsbeschreibung.
(2)
Soweit RMM Dienste oder Leistungen unentgeltlich zur
Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch.
Unter Umständen hat RMM das Recht, solche zuvor vergütungsfrei zur Verfügung
gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.
(3)
RMM ist dazu berechtigt, jederzeit Anpassungen der
Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese marktüblich und
angemessen sind. Über derartige Änderungen ist der Kunde im Vorfeld zu
informieren. Voraussetzungen und Gründe für eine solche Leistungs- oder
Entgelt-Änderung können technische oder rechtliche Erfordernisse sein; im
Einzelfall können auch wirtschaftliche Erfordernisse eine Anpassung begründen.
Des weiteren sind Rechte des Kunden hieraus
ausgeschlossen.
(4)
RMM ist berechtigt, jederzeit aus technischen
Erfordernissen heraus IP-Adressen, Webadressen eigener Angebote und andere
systemrelevante Identifkationsmerkmale zu ändern. Eine Änderung von IP- oder
URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis unberührt.
(5)
Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bzw.
Leistungsbeschreibung sowie ggf. besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich
aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. dessen Anlagen, aus der jeweils gültigen
RMM-Gesamtpreisliste sowie aus den im Internet unter
www.rhein-main-marketing.de dargestellten Produkten. Sondervereinbarungen sind
möglich, aber schriftlich zu fixieren. Der Einzelvertrag kommt wirksam erst
zustande, wenn der Kunde eine rechtswirksame Lastschrift- Einzugsermächtigung
erteilt hat, es sei denn die Parteien haben verbindlich etwas Abweichendes
vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch;
RMM ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.
Soweit Domains, Internet-Zugänge, Server und
Webhosting-Systeme Gegenstand des Vertrages sind, ist RMM berechtigt, die
Aktivierung der Dienste bzw. die Auslieferung von Systemen (z.B. Routern) erst
nach Zahlung der jeweils fälligen Entgelte vorzunehmen.
(6)
Leistungs- und Lieferzeitpunkte sind nur bei
ausdrücklicher schriftlicher (bzw. mittels elektronischer Signatur erfolgter)
Zusage verbindlich.
Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des
Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen
Vergabestelle bzw. Registry Vertragsinhalt. Die Gefahr, dass die Domain von der
jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Kunde. RMM ist nicht
verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder die Einhaltung der Registrierungsbedingungen
der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dies obliegt dem Kunden, der sich
deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte,
ob (und gegebenenfalls wie) die Domain noch erhältlich ist. Für Schäden, die
daraus entstehen, dass eine Domain bei Registrierung bereits vergeben ist oder
zwischen Auftragserteilung und Registrierung registriert wurde, haftet RMM
nicht. Vielmehr trägt der Kunde im Zweifel die angefallenen Prüfungs- und
Verwaltungskosten.
Bei Domains kann außerdem - insbesondere bei
internetionalen Top-Level-Domains - für eine Verzögerung der Registrierung, die
aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder der Vergabestelle (der Registry)
stammt, keine Verantwortung übernommen werden.
3. Preise und Zahlung, Verzug
(1)
Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag
ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Gesamtpreisliste zu
entnehmen.
(2)
Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes
ergibt, werden die jeweils fälligen Entgelte turnusgemäß in Rechnung gestellt
und per Lastschrifteinzug inkassiert. Die Fälligkeiten ergeben sich aus den
jeweiligen Vertragsverhältnissen.
Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des
Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich
anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise oder Provisionen sowie
vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Kann die Abbuchung vom Konto des
Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des
Kunden rückabgewickelt, ist RMM berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B.
Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen.
Außerdem berechnet RMM eine Bearbeitungsgebühr pro Lastschrift.
(3)
Wenn der Kunde einen mit ihm vertraglich pauschal
vereinbarten Nutzungsumfang (z. B. Transfervolumen) überschreitet, ist er zur
Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgelts verpflichtet.
Dieser geht aus der Preisliste hervor. Wenn der Kunde einen ihm pauschal zur
Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt,
ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht.
(4)
Der - nicht nutzungsabhängige - Vergütungsanspruch bleibt
auch unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder
des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von
sonstigen Ereignissen, die RMM nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall von
Kommunikationsnetzen und/oder Gateways anderer Betreiber), beruhen. Der Kunde
kann keine Ansprüche (auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung
über keinen längeren Zeitraum als einen Werktag erstreckt. Bei erheblichen
Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 8 Tagen)
ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5)
Gegen Forderungen kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Entsprechendes gilt für sonstige evtl. Leistungsverweigerungsrechte. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(6)
Im Verzugsfall ist RMM berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 %
per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Ist der
Kunde Verbraucher im Sinne des BGB, so kann RMM Zinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen. Dem Kunden ist jedoch der
Nachweis gestattet, dass RMM ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist
oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug
tritt spätestens 30 Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang einer
Rechnung ein. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist RMM auch berechtigt,
die vom Vertragsverhältnis betroffene Internet-Präsenz auf Kosten des Kunden zu
sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC)
zurückzugeben bzw. soweit Vertragsgegenstand die Zurverfügungstellung eines
virtuellen / dedizierten Servers und/oder Server-Housing ist, den Server vom
Netz zu trennen. Tritt der Kunde als Reseller auf, ist RMM auch berechtigt,
Internetpräsenzen der Endkunden zu sperren / die Domains an die jeweilige
Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in erheblicher
Höhe in Verzug ist. Im Falle einer durch RMM vertragsgemäß berechtigt
durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde RMM gegenüber hinsichtlich der
vereinbarten nicht nutzungsabhängigen Pauschalgebühr leistungspflichtig.
Außerdem ist RMM berechtigt, an den betroffenen Domain-Namen ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend zu machen, solange nicht
sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Die
Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt im übrigen vorbehalten.
Leistungen gegenüber Neukunden werden grundsätzlich im
Lastschrift-Einzugs-Verfahren berechnet. Ist bereits beim ersten
Lastschrift-Einzug das Konto des Kunden nicht gedeckt oder sind die
übermittelten Kontodaten fehlerhaft bzw. unvollständig, so dass der
Lastschrift-Einzu scheitert, ist RMM berechtigt, alle Leistungen fristlos und
ohne Ankündigung zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Wartung
(1)
RMM gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit
seiner Internet-Webserver von mehr nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind
Zeiten, in denen die Systeme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen,
die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von RMM liegen (z. B. höhere
Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist.
Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert
werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Kunden
zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet
werden muss. Im übrigen besteht in der Regel eine
Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.
(2)
RMM wird Leistungsstörungen (z. B. ihrer technischen
Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen
ist dieser verpflichtet, RMM unverzüglich schriftlich solche Störungen
anzuzeigen (Störungsmeldung).
(3)
Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört wird, die im
Verantwortungsbereich von RMM liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit
gegenüber RMM unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt RMM diese Leistung auch
nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der
Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den
Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem RMM diese Leistungen nach Eingang
der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen
unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden
Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den
Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche
Kündigung setzt voraus, dass der Kunde RMM schriftlich eine Nachfrist von
mindestens einer Woche zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt
hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden /
Verantwortlichkeit
(1)
Die Leistungspflichten des Kunden ergeben sich vorrangig
aus dem mit ihm abgeschlossenen Einzelvertrag. Daneben liegt folgendes im
Verantwortungsbereich des Kunden:
-Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Zugang zum Internet
nicht gegen geltendes Recht zu nutzen. Insbesondere ist er zum Zwecke
sachgerechter Nutzung dazu verpflichtet, keine Inhalte bzw. Informationen in
das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die
Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten
verstoßen wird.
-Eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte
oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen, insbesondere ohne
ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die
Werbung enthalten, zu versenden (Verbot von Mail-Spamming);
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu
tragen und diese zu befolgen (z. B. Zugangskennungen und Passwörter geheim zu
halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen) sowie
ausreichende Schutzmaßnahmen gegen Computerviren, insbesondere deren
Verbreitung, zu ergreifen;
sicherzustellen, dass seine auf einem Server von RMM
eingesetzten Skripte und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die
Leistungserbringung durch RMM stören könnten.
-RMM erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich gemäß
Ziffer 4 Abs. 2 Satz 2 anzuzeigen Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu
treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen
ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
alle Personen, denen er eine Nutzung der Dienste von RMM
ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinzuweisen
(vgl. v.a. Ziff.1 (3) sowie nachfolgende Absätze), sowie
die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die
Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten.
(2)
Der Kunde sichert zu, dass von ihm übertragene Daten
richtig und vollständig sind. Insbesondere versichert er, dass die
erforderlichen Angaben zum Zwecke einer Domainregistrierung vollständig und
zutreffend übermittelt werden und der Wahrheit entsprechen und den in den
jeweils geltenden Richtlinien der Vergabestelle enthaltenen Vorgaben
entsprechen. Bei KK-Anträgen ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche
Einverständniserklärung des Domain-Inhabers vor Start der KK einzureichen. Bei
Änderungen verpflichtet er sich, RMM jeweils unverzüglich über Änderungen der
mitgeteilten Daten zu unterrichten. Auf Anfrage von RMM verpflichtet er sich,
die aktuelle Richtigkeit mitgeteilter Daten zu bestätigen. Entsprechendes gilt
bei Serverleistungen: Auch hier obliegt es dem Kunden, korrekte, d.h.
vollständige und zutreffende Datensätze zu übermitteln; im übrigen ist die
Administration des Servers Aufgabe des Kunden.
(3)
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass von ihm
gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht
gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
(4)
Grundsätzlich akzeptiert der Kunde die Richtlinien der
ICANN, insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von
Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten
(Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy).
(5)
Dem Kunden obliegt die Bereitstellung der notwendigen
funktionsfähigen technischen Infrastruktur (z. B. Hardware, Software, Browser,
Modem, Telekommunikationsverbindung etc.), die für die Nutzung der Dienste von
RMM erforderlich ist. RMM ist nicht verantwortlich und haftet nicht bei
Funktionsstörungen an Systemen, die nicht Produkte oder Leistungen der RMM
sind, wie z.B. Browsersysteme, eigenentwickelte oder heruntergaladene Scripte
etc. RMM haftet ferner nicht für die Funktion von Software, die im
Downloadbereich von RMM zur Verfügung gestellt wird. Dem Kunden obliegt die
allgemeine Administration im Umgang mit den von RMM zur Verfügung gestellten
Diensten/Leistungen.
(6)
Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die
ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von RMM; bei einem Auftrag zur
Registrierung von Domains stellt er die technischen Voraussetzungen zur
Konnektierung der Domain sicher, prüft unverzüglich die ordnungsgemäße
Registrierung sowie sofort nach erfolgter Registrierung die Funktionsfähigkeit
des Zugriffs im Internet und bei .de-Domains die unter
http://www.denic.de/servlet/whois veröffentlichten Angaben und teilt RMM
erkennbare Fehler und Störungen unverzüglich mit. Entsprechendes gilt bei
anderen Domains (z.B. hinsichtlich der jeweils von anderen
Registrierungsstellen veröffentlichen Angaben).
(7)
Dem Kunden obliegt die Verpflichtung, von RMM zum Zwecke
des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter ebenso wie sonstige
Zugangskennungen und/oder persönliche Kennworte streng geheim zu halten und vor
dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Nutzung einer
solchen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt.
Der Kunde trägt deshalb das Risiko einer unberechtigten Verwendung von
Passwörtern. Er hat RMM unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis
erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangskennungen oder ein persönliches Kennwort
bekannt ist. Außerdem ist der Kunde verpflichtet,
diese Zugangsdaten sofort zu ändern, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass
Dritte davon Kenntnis erlangt haben könnte.
(8)
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt,
den entsprechenden Gepflogenheiten sachgerechter Datensicherung im Netz
nachzukommen, d. h. grundsätzlich nach jedem Arbeitstag, an dem der
Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
verändert wurde, eine Sicherung der Daten durchzuführen. Dies gilt insbesondere
für Daten, die auf Webspaße von durch RMM zur Verfügung gestellten
Hostingpaketen abgelegt wurde. Daten, die auf den Webservern von RMM abgelegt
sind, dürfen dabei nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden. Insbesondere
muss der Kunde vor der Installation von Hard- oder Software eine vollständige
Datensicherung durchführen. Dies gilt auch vor jedem Beginn von Arbeiten von
RMM. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierauf rechtzeitig hingewiesen. RMM
haftet grundsätzlich nicht für Datenverluste, die RMM nicht zu vertreten hat.
(9)
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Pflichten (z.B.
gegen Verbot von Mail-Spamming) sowie bei Zahlungsverzug ist RMM berechtigt,
nach Wahl den Zugang zu den zur Verfügung gestellten Diensten ganz oder
teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Im übrigen behält sich RMM vor dem Hintergrund der sie selbst
treffenden Haftungsfolgen das Recht vor, Internet-Seiten mit beleidigenden,
diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich bedenklichen Inhalten auf
Kosten des Kunden vorübergehend zu sperren. RMM wird den Kunden unverzüglich
von einer solchen Maßnahme unterrichten und ihn auffordern, vermeintlich
rechtswidrige Inhalte zu beseitigen bzw. deren Rechtmäßigkeit darzulegen und
ggf. zu beweisen. Entsprechendes gilt, soweit die Sperrung einer Internet-Seite
aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber RMM erfolgt. RMM wird die Sperrung
aufheben, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet ist.
(10)
Bei einem erheblichen Pflichtverstoß ist RMM auch
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Im übrigen behält sich
RMM vor dem Hintergrund der sie selbst treffenden Haftungsfolgen das Recht vor,
beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche
Inhalte zu löschen oder die betreffende Internet-Seite auf Kosten des Kunden
dauerhaft zu sperren / die Domain an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige
NIC) zurückzugeben, besonders dann, wenn bereits staatliche
Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Inhalte und deren Betreiber eingeleitet
wurden. Ggf. behält sich RMM das Recht vor, soweit Vertragsgegenstand die
Zurverfügungstellung eines Servers und/oder Server-Housing ist, den Server
dauerhaft vom Netz zu trennen. Vor dem Ergreifen einer der genannten Maßnahmen
wird RMM den Kunden auf dessen Verstoß gegen seine Pflichten hinweisen und ihm
eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte RMM eine solche
Fristsetzung wegen der Schwere der Pflichtverletzung nicht zumutbar sein, darf
sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den
Kunden unverzüglich davon unterrichten. Eine entsprechende Mitteilung an den
Kunden erfolgt auch, soweit die Sperrung einer Internet-Seite aufgrund
behördlicher Anordnung gegenüber RMM erfolgt.
(11)
Falls der Kunde eine Pflichtverletzung gem. Abs. 1 ff. zu
vertreten hat, ist er zum Ersatz des RMM aus der Pflichtverletzung entstehenden
Schadens verpflichtet. Der Kunde stellt RMM von allen Ansprüchen Dritter frei,
die auf einer solchen schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
6. Datenschutz
(1)
Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen
zum Datenschutz hingewiesen. RMM weist darauf hin, dass im Rahmen der
Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch
personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) bei RMM und der Vergabestellen
bzw. dritten Dienstleistern (z.B. DTAG bei Internetzugängen) gespeichert
werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte
übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain
veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten
in sog. whois-Datenbanken). Der Kunde sollte nicht zwingend zur
Domain-Registrierung erforderliche (Bestands-)Daten ausschließlich mit
Einwilligung seines Kunden an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in
whois-Datenbanken) übermitteln. Außerdem werden Informationen nur im technisch
notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dies in international
anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.
(2)
RMM weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz bei
Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen
Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass
es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von
anderen, nicht im Verantwortungsbereich von RMM liegenden Personen und
Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht,
die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des
Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.
(3)
RMM informiert Kunden ferner vorsorglich darüber, dass
unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht gesichert sind und
von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere
Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die
Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von
einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen
geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.
7. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen
im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen
Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich
bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit
dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen
noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere der Bereich der Abwicklung,
technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen
Informationen sind vertraulich zu behandeln. Durch geeignete vertragliche
Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter
sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder
sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen.
Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte
Zugang zu den Informationen erhalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über
die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche
(1)
RMM haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit von RMM, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt für vertragliche als auch
außervertragliche Ansprüche. Entsprechendes gilt bei einer Haftung für eine
Garantie oder eine Zusicherung, die jedoch schriftlich gegeben sein muss. In
Fällen, in denen lediglich einfachen Erfüllungsgehilfen von RMM grobes
Verschulden angelastet werden kann, ist die Haftung auf solche Schäden
begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses
typischerweise gerechnet werden muss.
(2)
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RMM für mittelbare
Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn nur, sofern es sich um die
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dabei ist die Haftung auf
den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. RMM haftet außerdem, wenn
eine zwingende Haftung aufgrund Produkthaftpflichtgesetz
besteht.
(3)
Die Haftung für Verzug und von RMM zu vertretende
Unmöglichkeit wird ebenso auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im
Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss. Bei
lediglich leichter Fahrlässigkeit haftet RMM nur für unmittelbare Schäden.
Diese Beschränkung gilt auch in Fällen der Haftung wegen Verletzung sonstiger
Rechtsgüter des Kunden.
(4)
RMM haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nicht für Inhalte
oder Programme (Software), die im Internet verbreitet werden und für daraus
etwaig entstehende Schäden gleich welcher Art (Fehler der Netzwerkinfrastruktur,
fehlerhafte Datenträger etc.). Bei Standard-Softwareanwendungen (z.B. MS-Word,
Betriebs-System: Linux etc.) gilt dies auch für von RMM zum Einsatz gebrachte
Software. Jedenfalls ist ausschließlich der Kunde für von ihm (z.B. auf dem
Server) verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung, verantwortlich.
(5)
Beruht die Haftung von RMM auf einem Ereignis, das von
einem Dritten verursacht wurde und hat dieser Dritte seine Haftung
zulässigerweise nach den Bestimmungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung
begrenzt, so ist die Haftung von RMM im gleichen Umfang eingeschränkt wie der
Dritte RMM gegenüber haftet, es sei denn, RMM, ihren gesetzlichen Vertretern
oder leitenden Angestellten ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorzuwerfen.
(6)
Im übrigen wird die Höhe der
Haftung für Vermögensschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
(7)
RMM kann für die korrekte Funktion von Infrastrukturen
und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen
(weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass
sie frei von Rechten Dritter sind,), soweit diese nicht im
Verantwortungsbereich von RMM liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im übrigen haftet RMM nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb
ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden. Insbesondere
haftet RMM bei der Anmeldung/Registrierung von Domains im automatisierten
Verfahren durch den Kunden nicht für solche außerhalb ihres
Verantwortungsbereiches liegende Umstände; der Kunde kann von einer
tatsächlichen Zuteilung deshalb erst ausgehen, wenn er die ihm obliegende
Prüfung gemäß Ziff. 5 (6) erfolgreich durchgeführt hat. Jegliche Haftung und
Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domain-Namen sowie wegen der
zwischenzeitlichen Vergabe an eine andere Partei sind seitens RMM
ausgeschlossen; dies gilt nicht, sofern ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(8)
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RMM.
(9)
Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass RMM,
soweit RMM keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet
sowie die darin angebotenen Inhalte bzw. Informationen hat, deshalb für diese
auch keine Verantwortung trägt. Insbesondere ist RMM nicht verpflichtet, die
Internet-Präsenz des Kunden bzw. deren Endkunden auf evtl. Rechtsverstöße zu
prüfen. Für im Verantwortungsbereich des Kunden liegende Inhalte/Informationen
(insbesondere auf dem Server) ist der Kunde selbst ausschließlich
verantwortlich. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen oder von rechtswidrigen
Inhalten ist RMM jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite auf Kosten
des Kunden zu sperren; ggf. behält sich RMM auch vor, soweit Vertragsgegenstand
die Zurverfügungstellung eines virtuellen / dedizierten Servers und/oder
Server-Housing ist, den Server vom Netz zu trennen. Diese Sperrberechtigung
gilt - über Ziffer 5 hinaus - auch für Fälle, in denen dem Kunden evtl. kein
schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. RMM wird den Kunden von
einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
(10)
Schadensersatzansprüche gegen RMM aus vertraglichen
Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Schäden, die RMM,
ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich herbeigeführt haben, sowie für Ansprüche wegen unerlaubter
Handlung. Ebenso gilt dies nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(11)
RMM hat Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, sofern
dieser gegen die ihm gemäß Ziffer 5 Absatz 1 ff. obliegenden
Verpflichtungen verstößt und dies zu vertreten hat. Der Kunde ist in
solchen Fällen - neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes - zum Ersatz des
RMM entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und
Freistellung von evtl. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter,
die durch den Verstoß verursacht werden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von
RMM (z. B. Sperrung der Inhalte, außerordentliche Kündigung) bleiben unberührt.
9. Kündigung
(1)
Verträge über Provider-Leistungen werden zunächst für
eine Mindestlaufzeit (von i.d.R. 12 Monaten; vgl. Einzelvertrag) geschlossen.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt,
verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die ordentliche
Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, deren Gegenstand Serverleistungen sind,
drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, soweit Domains Gegenstand des
Vertragsverhältnisses sind, ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Maßgeblich
ist der Zugang der Kündigungserklärung.
(2)
Hiervon unberührt bleibt die vorzeitige außerordentliche
Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen
vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 3 ff., Ziffer 3 Abs. 5). Für RMM liegt
ein wichtiger Grund auch vor, wenn
der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger
als zwei Monaten dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einen
monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
bei Domainregistrierungen dem Kunden ein erheblicher
Verstoß gegen die Uniform Despute Resolution Policy (UDRP) nachgewiesen wird.
wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren
beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3)
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, der eine elektronische Erklärung, die mittels qualifizierter
elektronischer Signatur erstellt wurde, genügt; eine (einfache) E-Mail ist
hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht
ausreichend.
(4)
RMM ist nach einer Kündigung nicht verpflichtet, das für
die Mindestvertragslaufzeit vereinbarte Entgelt an den Kunden zurückzubezahlen.
Diese Regelung gilt für das für den jeweiligen Verlängerungszeitraum
geschuldete Entgelt entsprechend. Dies gilt unabhängig davon, welcher der
Vertragspartner kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und
dies ist von RMM zu vertreten.
(5)
Ausgleichsansprüche des Kunden anlässlich der Beendigung
des Vertrages sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort ist Aschaffenburg.
(2)
Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Aschaffenburg. RMM kann
auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11. Schlussbestimmungen
(1)
Für die von RMM auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende
Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen
UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
(2)
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen - soweit es sich nicht um eine Änderung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gemäß Ziff. 1 Abs. 2 oder Ziff. 2 Abs. 3 handelt - zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. einer
qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Dies gilt auch
für eine Abänderung dieses Formerfordernisses. Die Versendung von Mitteilungen
an RMM per (einfacher) E-Mail genügt der Schriftform
im übrigen nur dann, wenn dies in diesen AGBs ausdrücklich zugelassen ist.
(3)
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem
Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von RMM auf
einen Dritten übertragen.
(4)
Sollten einzelne Bestimmungen eines auf der Grundlage
dieser AGBs abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall
verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.